Nachtrag 17.03.2020
Coronavirus – Regelungen im ZRFV Legden zur Gefahrenabwehr
1. Die wichtigste Grundregel: Abstand zu anderen Personen halten.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen sehen wir auf unseren Reitanlagen kein zusätzliches Infektionsrisiko, wenn wir uns alle verantwortungsbewusst verhalten. Unsere verbundenen und gut durchlüfteten Reithallen bieten ausreichend Platz, den Mindest-Abstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten, ebenso wie auf den Stallgassen. Diesen Platz müssen wir aber auch nutzen, um diesen Abstand zu halten. Enger Kontakt ist nur erforderlich zum Pferd/Pony, die aber nach jetzigem Kenntnisstand kein Überträger des Virus sind. Alle Mitglieder sind aufgefordert auf den Abstand zu achten und ggfs. auch andere Mitglieder darauf hinzuweisen, wenn Verstöße gegen diese Regel beobachtet werden.
Wer mögliche Symptome einer Infektion (Fieber, Husten…) bei sich oder Personen im direkten Umfeld bemerkt, ist von der Nutzung des Vereinsgeländes ausgeschlossen, bis zum Abklingen der Erkrankung. Ist in diesem Fall z.B. ein an der Reithalle eingestalltes Pferd/Pony zu betreuen, wendet Euch an den Vorstand, der Hilfe organisiert.
2. Versorgung und Bewegung der Pferde/Ponys
Zunächst sind wir verpflichtet, durch das Tierschutzgesetz, das in § 2 regelt:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art undseinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zuartgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden
Der Maßnahmenkatalog der FN vom 17.03.2020 fordert daher, dass gesichert bleiben müssen:
Pferdegerechte Fütterung
Pflege der Boxen (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
Tägliche Tierkontrolle (Ist das Pferd gesund? Liegen Verletzungen vor?)
Täglich mehrstündige Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z. B. Training) und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden sowie die Gesunderhaltung
Notwendige tierärztliche Versorgung, notwendige Versorgung durch den Schmied
Die FN erklärt, dass Reitanlagen in Abstimmung mit Aufsichtsbehörden als ‚Landwirtschaft‘ beurteilt werden und nicht unter die einschränkenden Regelungen für Sportvereine fallen.
Als ZRFV Legden ziehen wir daraus folgende Konsequenzen:
1. Die Reithallen werden für Besucher gesperrt. Die Außentüren sind geschlossen zu halten. Falls sich vereinsfremde Personen in den Reithallen aufhalten, ist jedes Mitglied berechtigt, in freundlichem Ton auf die Sperre hinzuweisen und das Hausrecht geltend zu machen.
2. Der Clubraum bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
3. Die Generalversammlung ist verschoben – zunächst auf unbestimmte Zeit.
4. Der Schulbetrieb auf vereinseigenen Ponys wird ausgesetzt – zunächst bis zum 19.04.2020.
5. Der Trainingsbetrieb wird ausgesetzt. Die Hallen sollen aber weiterhin in den Gruppen des vorherigen Reitunterrichts genutzt werden, um zeitweise Überbelegung zu verhindern. Das Reiten findet unter Aufsicht statt, wobei auf Einhaltung des Abstands geachtet wird.
Legden, den 17.03.2020
Nachtrag 15.03.: Der Vorstand wird im Rahmen einer außerordentlichen Vorstandssitzung am 16. März über die weiteren Maßnahmen und mögliche Einschränkungen beraten.
Aufgrund der drohenden Virus-Epidemie entfällt die am Samstag, 21.03.2020 vorgesehene Feier zum Abschied aus dem Clubraum. Darüber hinaus wird die Generalversammlung verschoben und ein Termin erst dann festgelegt, wenn es die weitere Entwicklung zulässt. Der Vorstand.
Der Vorstand
Nachtrag 15.03.: Der Vorstand wird im Rahmen einer außerordentlichen Vorstandssitzung am 16. März über die weiteren Maßnahmen und mögliche Einschränkungen beraten.